Die Fachschaft vertritt in  verschiedenen Ämtern und Gremien der Universität die Interessen der Studierenden ihres Fachs. Die Vertretenden werden in dezentralen und zentralen Wahlen gewählt. Fachschaften erhalten zudem mit der zweiten Teilnahme durch Entsandte aus der jeweiligen Fachschaft an einer StuRa-Sitzung im laufenden Semester einen aktiven Status, also Stimmrecht.

Dezentrale Gremien

Dezentrale Gremien betreffen die Vertretung studentischer Interessen und werden in der Regel durch aktive Fachschaftsmitglieder besetzt. Diese Gremien sind:

Fachschaftsrat

Studierende, die in den Fachschaftsrat gewählt wurden, bilden die offizielle Exekutive und Repräsentation ihrer Fachschaft. Für alle Beschlüsse, die in einer Fachschaftssitzung gefasst werden, gilt: Sie sind bindend für den Fachschaftsrat, der diese Beschlüsse ausführen muss. Dabei ist es nicht relevant, ob oder wie viele Mitglieder des Fachschaftsrat bei der Sitzung anwesend sind. Nur bei Finanzanträgen müssen mindestens 50% der Mitglieder des Fachschaftsrat anwesend sein, um beschlussfähig zu sein. Alle immatrikulierten Studierenden der ReWi können für die Wahl zum Fachschaftsrat kandidieren.  Die 3 Studierenden mit den meisten Stimmen entscheiden die Wahl für sich. Die Anmeldung der Kandidatur wird beim StuRa vorgenommen. Oft werden Fachschaftrats- und Fachratswahlen parallel durchgeführt. Die Amtszeit der Mitglieder des FSR beträgt 1 Jahr.

Fachrat

In den Studienfächern der Philosophischen, Neuphilologischen und der Fakultät für Verhaltens- und empirische Kulturwissenschaften gibt es Fachräte. Der Fachrat ist eine fachbezogene Gruppe, die sich aus Vertretenden aus vier Bereichen eines Studienfachs zusammensetzt: 3 hauptberufliche Professorinnen oder Professoren, 3 akademische Mitarbeitende, 3 Studierende und 2 Mitarbeitende aus Administration und Technik. In Fächern mit weniger als drei Professorinnen oder Professoren reduzieren sich die Mitgliedszahlen jeweils um eins: 2-2-1-2 bzw. 1-1-0-1. Der Fachrat erarbeitet Konzepte zu Studium und Lehre seines Fachs. Diese betreffen z.B. die Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen, die Modulhandbücher, die Planung des Lehrangebots etc. Der Fachrat trägt gegenüber den Entscheidungen der Professorinnen und Professoren sowie des Fakultätsrats eine nur beratende Funktion, auf die in der Regel aber viel Wert gelegt wird. Die Amtszeit der studentischen Vertretenden beträgt 1 Jahr, die der anderen Fachratsmitglieder 2 Jahre. Alle immatrikulierten Studierenden der ReWi können für die Wahl zum Fachrat kandidieren. Die Anmeldung der Kandidatur zum Fachrat wird beim StuRa vorgenommen.

Fakultätsrat

Dieser berät über die Belange, die die einzelnen Studienfächer und deren Institute einer Fakultät betreffen. Das betrifft z.B. die Schaffung und Schließung von Studiengängen, die Berufung neuer Professorinnen und Professoren, die Verteilung der Studiengebühren etc. Im Fakultätsrat sind 6 bis 8 gewählte Studierende einer Falkutät vertreten, die meist Entsandte der Fachschaften sind. Die Fakultätsräte wählen Studienkommissionen, in denen über Angelegenheiten von Studium und Lehre beraten und Empfehlungen an die Fakultätsräte erarbeitet werden.

 

Zentrale Gremien

Zentrale bzw. uniweite Gremien sind:

Senat

Das zentrale Kollegialorgan auf Uniebene beschließt über das, was in den o.g. dezentralen Gremien in den Fakultäten erarbeitet wurde. Dies betrifft die Forschung und Kunstausübung, künstlerische Entwicklungsvorhaben, Lehre und Studium, duale Ausbildung und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ, den Fakultäten oder Studienakademien zugewiesen sind. Die Beratung vieler Themen ist in Senatsausschüsse oder Kommissionen ausgelagert – im Mittelpunkt der Senatsarbeit stehen Abstimmungen und Berichte. Die meisten Ausschüsse wirken beratend, d.h. sie erarbeiten Empfehlungen, die der Senat beschließen kann. Die studentischen Senatsmitglieder werden jeden Sommer neu gewählt.

Universitätsrat

Dieser ist zuständig für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen zur Profilbildung und zur Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit vor. Außerdem beaufsichtigt er die Geschäftsführung des Rektorats. Die Vorsitzenden der Universitätsräte sind untereinander und mit den Hochschulleitungen gut vernetzt, tauschen sich intensiv mit den Hochschulleitungen aus und nehmen so im Sinne der Hochschulleitungen Einfluss auf hochschulpolitische Entwicklungen. Dem Universitätsrat gehören 6 außeruniversitäre Mitglieder aus Politik und Wirtschaft sowie 5 Universitätsmitglieder an, darunter 1 studentische Vertretung.

 

Mehr Informationen zur Arbeit in studentischen Gremien lässt sich auf den Seiten des Studierendenrats finden.

 

 

Stand: 02.02.2021