Auch in einer Fachschaft gibt es Finanzen zu verwalten. Diese lassen sich in die Finanzen der Verfassten Studierendenschaft (VS) und die Qualitätssicherungsmittel (QSM) teilen. Finanzverantwortliche werden in der FSVV von der aktiven Fachschaft und dem Fachschaftsrat gewählt. Sie kümmern sich um die finanziellen Angelegenheiten der Fachschaft und stellen diesbezüglich die ersten Ansprechpartner*innen ggü. den ReWi-Studis sowie ggü. den StuRa-Finanzreferent*innen dar.

VS-Finanzen

Jeder Fachschaft steht pro Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) eine finanzielle Zuweisung zur Verfügung. Hier könnt ihr nachlesen, wie viel uns und den anderen Fachschaften aktuell zur Verfügung steht und wie ein Budgetplan erstellt wird.

Bei der Bearbeitung kann man sich an den Ausgaben des Vorjahres orientieren und diese ggf. anpassen. Alles, was nicht ausgegeben wird, fließt am Jahresende zurück an den StuRa und steht der Fachschaft nicht mehr zur Verfügung. Die zweckgebundenen Rücklagen bieten die Möglichkeit, am Jahresende das Geld aus dem alten ins neue Jahr mitzunehmen, indem es an einen konkreten Zweck gebunden wird. Eine zweckgebundene Rücklage muss bis Anfang Dezember (die Fristen ändern sich pro Jahr immer ein bisschen) eingereicht und vom Finanzreferat genehmigt werden. Erst dann wird die in den Budgetplan aufgenommen.

Formell wird der Budgetplan von den Finanzverantwortlichen verwaltet, aber über die Einnahmen und Ausgaben bestimmt die FSVV gemeinsam. Er wird dann in einer Sitzung mit je einer FSVV- und einer FSR-Abstimmung beschlossen und protokollarisch festgehalten, ehe er an den StuRa gesendet wird.

QSM

Die QSM sind zusätzliche Gelder vom Land für die Hochschulen, die speziell die Qualität des Studiums und der Lehre sichern sollen. Ihre Verwendung wird von der Fachschaft beschlossen und beantragt. Hier könnt ihr weitere Informationen erhalten.

Pro Maßnahme muss auch ein Antrag gestellt werden, wobei dies üblicherweise durch den Fachschaftsrat erfolgt. Diese Verantwortung kann jedoch in einer FSR-Abstimmung auf einen regulären Antragssteller übertragen werden.

Die Maßnahmen teilen sich in drei Stufen. Stufe 1 umfasst Projekte, die mit der direkten Lehre zusammenhängen, beispielsweise zusätzliche Vorlesungen, Seminare oder Übungen. Stufe 2 betrifft Projekte, die nah an die Lehre gebunden sind, beispielsweise die Anschaffung von Literatur oder die Finanzierung zusätzlicher Öffnungszeiten der Bibliothek durch HiWis. Stufe 3 umfasst Projekte ohne direkten Lehrbezug, so können beispielweise Beratungsangebote finanziert werden. Nicht verplantes oder ausgegebenes Geld geht an das Land zurück.

Die Fristen sind in der Regel am 15.01. für die Anträge für das kommende Sommer- und Wintersemester und am 15.05. nur für das kommende Wintersemester.

 

 

Stand: 19.05.21