Im geänderten Landeshochschulgesetz (§ 32a und b) steht zwar, dass Videoüberwachung möglich ist, aber es bestehen nach wie vor datenschutz- und grundrechtliche Bedenken, die dem entgegenstehen. Die Universität Heidelberg bezieht mit folgenden Worten Stellung:

„Von videoüberwachten, schriftlichen Prüfungen ist aufgrund der hohen organisatorischen Vorgaben durch den Gesetzgeber abzuraten. Sie bieten gegenüber sogenannten „open book exams“ (schriftlichen Ausarbeitungen mit Hilfsmitteln) keinen Vorteil in Bezug auf Täuschungssicherheit und sind rechtlich, technisch und personell derzeit nicht adäquat umzusetzen.“

Sollten Probleme in Verbindung mit Videoüberwachung bei Prüfungen auftreten, zum Beispiel dass durch technische Schwierigkeiten Prüfungsleistungen nicht angerechnet werden oder ähnliches, könnt ihr euch anonym an verschiedene Stellen wenden:

  • Den*die Studiendekan*in eurer Fakultät,
  • Das Dezernat für Studium und Lehre,
  • Die Prorektorin für Studium und Lehre, Frau Senz.